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   BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98   

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BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98 (https://dejure.org/1999,9263)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1999 - 7 B 260.98 (https://dejure.org/1999,9263)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1999 - 7 B 260.98 (https://dejure.org/1999,9263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abfallrechtliche Pflichten bei Verschmutzung des Grundwassers durch eine bereits stillgelegte Deponie; Erfüllung der Grundpflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung durch auf Dauer gesicherte ordnungsgemäße Endablagerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97

    Deponie - Stillegung - Nachsorge - Zeitliche Begrenzung von Nachsorgeanordnungen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98
    Die Vorschrift knüpft an die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG (§§ 10, 11 KrW-/AbfG) enthaltene Grundpflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung an und ist die umfassende Ermächtigung für die zuständigen Behörden, den Inhaber zur Erfüllung seiner Nachsorgepflicht anzuhalten (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295; BVerwG, Beschluß vom 6. Mai 1997 - BVerwG 7 B 142.97 - Buchholz 451.22 § 36 KrW-/AbfG Nr. 1 = NVwZ 1997, 1000).

    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß Nachsorgeanordnungen gemäß § 10 Abs. 2 AbfG auch noch Jahre nach der tatsächlichen Stillegung einer   Deponie ergehen können, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (Beschluß vom 6. Mai 1997 - BVerwG 7 B 142.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98
    Die Vorschrift knüpft an die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG (§§ 10, 11 KrW-/AbfG) enthaltene Grundpflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung an und ist die umfassende Ermächtigung für die zuständigen Behörden, den Inhaber zur Erfüllung seiner Nachsorgepflicht anzuhalten (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295; BVerwG, Beschluß vom 6. Mai 1997 - BVerwG 7 B 142.97 - Buchholz 451.22 § 36 KrW-/AbfG Nr. 1 = NVwZ 1997, 1000).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 6.91

    Abfall - Sicherheitsleistung - Altanlagen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98
    Die Vorschrift knüpft an die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG (§§ 10, 11 KrW-/AbfG) enthaltene Grundpflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung an und ist die umfassende Ermächtigung für die zuständigen Behörden, den Inhaber zur Erfüllung seiner Nachsorgepflicht anzuhalten (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295; BVerwG, Beschluß vom 6. Mai 1997 - BVerwG 7 B 142.97 - Buchholz 451.22 § 36 KrW-/AbfG Nr. 1 = NVwZ 1997, 1000).
  • BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94

    Die behördliche Befugnis, Nachsorgemaßnahmen für Deponien zu verlangen, gilt für

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98
    Dementsprechend hat es das Bundesverwaltungsgericht als "selbstverständlich" bezeichnet, daß sich die Ermächtigung des § 10 Abs. 2 AbfG auf rechtmäßig errichtete und betriebene Anlagen bezieht (Beschluß vom 2. Mai 1995 - BVerwG 7 B 270.94 - Buchholz 451.22 § 10 AbfG Nr. 1 = DVBl 1996, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 1 S 1245/99

    Polizeiliche Anordnung zwecks Gefahrenbeseitigung in einem aus der Bergaufsicht

    Soweit die Betriebseinstellung bereits Jahrzehnte zurückliegt, ist dem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.1996, NVwZ 1997, 507ff.; BVerwG, Urteil vom 12.03.1999 - 7 B 260/98).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, der insbesondere für Fälle der - hier nicht vorliegenden - sog. Uraltlasten eine zeitliche Begrenzung gebieten kann, (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.01.1985, NVwZ 1985, 355ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.1996, NVwZ 1997, 507ff.; BVerwG, Beschluß vom 12.03.1999 - 7 B 260.98) ist der Zeitablauf von über 21 Jahren seit Zulassung des Abschlußbetriebsplans und mehr als 7 Jahren seit der Entlassung der Klägerin aus der Bergaufsicht kein Hindernis für den Erlaß der Verfügung.

  • VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00

    Keine Legalisierungswirkung von bergrechtlichen Betriebsplänen

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, der insbesondere für Fälle der - hier nicht vorliegenden - sog. Uraltlasten eine zeitliche Begrenzung gebieten kann, (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.05.1996, NVwZ 1997, 507 ff.; BVerwG, Beschl. v. 12.03.1999 - 7 B 260.98 -) ist der Zeitablauf von über 28 Jahren seit Zulassung des Abschlussbetriebsplans und mehr als 14 Jahren seit der Entlassung der Rechtsvorgängerin der Klägerin aus der Bergaufsicht kein Hindernis für den Erlass der angegriffenen Verfügung.
  • VG Bayreuth, 19.12.2002 - B 2 S 02.1012

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bodenschutz- bzw. des Abfallrechts bei der

    Eine gesetzliche Befristung fehlt und das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgeführt, daß Anordnungen auch noch Jahre nach der tatsächlichen Stilllegung ergehen könnten, eine zeitliche Begrenzung ergebe sich aus dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG vom 12.03.1999 - 7 B 260.98).

    Eine gesetzliche Befristung fehlt und das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgeführt, daß Anordnungen auch noch Jahre nach der tatsächlichen Stilllegung ergehen könnten, eine zeitliche Begrenzung ergebe sich aus dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG vom 12.03.1999 - 7 B 260.98 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2011 - 11 A 1466/08

    Vereinbarkeit des Genehmigungserfordernisses für eine Veräußerung von

    vgl. zu abfallrechtlichen Nachsorgeanordnungen: BVerwG, Beschluss vom 12. März 1999 - 7 B 260.98 -, juris, Rdnr. 5.
  • VGH Bayern, 02.02.2001 - 20 ZB 00.3551

    Wie lange haftet eine Gemeinde für eine ehemalige Deponie?

    Der Senat sieht deshalb die Inanspruchnahme der Klägerin nicht als unverhältnismäßig an (vgl. hierzu BVerwG vom 6.5.1997, NVwZ 1997, 1000; vom 12.3.1999 Az. 7 B 260/98 , BayVGH vom 10.12.1996, NVwZ 1997, 1023).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 20 A 1774/99

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG bzw. des BBodSchG bei Deponien;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1999 - 7 B 260.98 - Beschluss vom 6. Mai 1997 - 7 B 142.97 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 1; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 7 B 270.94 -, Buchholz 451.22 § 10 AbfG Nr. 1.
  • VGH Bayern, 09.12.2002 - 20 CS 02.2519

    Sanierungsverantwortung bei einer stillgelegten Deponie

    Dabei ist weiter zu bedenken, dass eine Mitinhaberschaft, also der gemeinsame Betrieb einer Deponie durch mehrere Personen, praktisch zwar seltener vorkommen dürfte, rechtlich aber nicht ausgeschlossen ist (s. hierzu BVerwG v. 12.3.1999, 7 B 260/98).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99

    Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei

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